Offre de l'Agence Nationale pour l'Information des Jeunes
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Erasmus + Mobilitätsprojekt für Studierende

Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend tätig sind, werden vom Erasmus + -Programm bei der Durchführung von Projekten zur Förderung verschiedener Arten von Mobilität unterstützt. Das Mobilitätsprojekt für Studierende umfasst folgende Aktivitäten:

1. Mobilität für das Studium: ein Auslandsstudium an einer Partnerhochschule.
Die Studiendauer sollte auf die Bedürfnisse der Studierenden in Bezug auf den Studienabschluss und die persönliche Entwicklung abgestimmt sein. Es muss Teil des Studienprogramms des Studenten sein, um einen Abschluss in einem ersten Zyklus (Bachelor oder Äquivalent), einem zweiten Zyklus (Master oder Äquivalent) und einem dritten Zyklus oder einem Promotionszyklus zu erreichen. Ein Auslandsaufenthalt kann auch ein Praktikum beinhalten. Die Mobilität der Studierenden kann in jedem Fachbereich oder akademischen Fach erfolgen.

2. Mobiliät für Praktika oder Jobplatzierung: ein Auslandspraktikum in einem Unternehmen oder einem anderen relevanten Arbeitsplatz.
Die Auslandspraktika an einem Arbeitsplatz sollten ein Bestandteil des Studiums sein und während des ersten, zweiten und dritten Studienzyklus sowie im Falle der Mobilität innerhalb eines Programmlandes innerhalb von höchstens einem Jahr nach Abschluss des Studiums gefördert werden. Dies schließt auch die Assistenzzeiten für studentische Lehrkräfte ein.

Nach Möglichkeit sollten die Praktika ein Bestandteil des Studiums sein.

Um die Studierenden beim Erwerb der für ihre Zukunft erforderlichen Fähigkeiten besser zu unterstützen, wurde eine Partnerschaft zwischen den Programmen Erasmus + und Horizont 2020 gegründet. Diese Partnerschaft bietet und fördert weitere Praktikumsmöglichkeiten für Studenten und Absolventen, die digitale Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben möchten, die für die Erbringung von Arbeitsplätzen erforderlich sind und in einer Wirtschaft und Gesellschaft gedeihen, die sich ständig im digitalen Wandel befindet. Studenten und Absolventen aller Fachrichtungen sind eingeladen, sich für ein Praktikum in diesen Bereichen zu bewerben. Diese Praktika werden voraussichtlich in den EU-Mitgliedstaaten sowie in den mit Horizont 2020 assoziierten Ländern stattfinden.

Wer kann sich bewerben:
– Für eine Bewerbung als einzelne Hochschuleinrichtung: Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem Programmland, die mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung ausgezeichnet wurden.
– Für eine Bewerbung als nationales Mobilitätskonsortium: Koordinierungsorganisationen mit Sitz in einem Programmland, die ein Konsortium koordinieren und eine Akkreditierung als Mobilitätskonsortium für die Hochschulbildung besitzen.
Die Anzahl der Organisationen im Antragsformular ist eins (der Antragsteller). Es handelt sich entweder um eine einzelne Hochschule oder um einen Koordinator des Mobilitätskonsortiums in einem Programmland.
An der Durchführung des Mobilitätsprojekts müssen mindestens zwei Organisationen (mindestens eine Entsende- und eine Empfangsorganisation) aus verschiedenen Programmländern beteiligt sein.

Förderfähige teilnehmende Organisationen
1. Mobilität fürs Studium
– Entsende- und Aufnahmeorganisationen müssen Hochschuleinrichtungen sein, denen eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verliehen wurde.
2. Mobilität für Praktika:
– Bei Mobilität zwischen Programmländern muss die Entsendeorganisation eine mit einer ECHE ausgezeichnete Hochschule sein.
– Im Falle der Mobilität zwischen Programm- und Partnerländern muss die Entsendeorganisation eine Programmland-Hochschule sein, die mit einer ECHE ausgezeichnet wurde oder eine von zuständigen Behörden anerkannte Partnerland-Hochschule , die vor Beginn der Mobilität interinstitutionelle Vereinbarungen mit ihren Programmland-Partnern geschlossen haben.
– Die aufnehmende Organisation kann sein: jede öffentliche oder private Organisation, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig ist (eine öffentliche oder private Einrichtung, ein kleines, mittleres oder großes Unternehmen, eine öffentliche Einrichtung auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, ein Sozialpartner oder ein anderer Vertreter des Arbeitslebens, einschließlich Handelskammern, Handwerks- / Berufsverbänden und Gewerkschaften; Forschungsinstitut, Stiftung, Schule, Institut, Bildungszentrum, gemeinnützige Organisation, Verein, NRO, Berufsberatungsstelle , professionelle Beratungs- und Informationsdienste).

Förderfähige Länder
Mobilität zwischen Programmländern:
– jedes Programmland

Mobilität zwischen Programm- und Partnerländern:
– jedes Programmland und
– jedes Partnerland der Welt, außer die Regionen 5 und 12 (siehe Abschnitt « eligible countries » in Teil A des Erasmus Guide)

Förderfähige Aktivitäten:
– Mobilität im Studium;
– Mobilität für Praktika;

Dauer des Projekts:
Mobilität zwischen Programmländern: 16 oder 24 Monate.
– Mobilität zwischen Programm-und Partnerländern: 24 oder 36 monate.

Förderung:
Der Zuschuss basiert auf der Anzahl der Studierenden, die an den Mobilitätsaktivitäten teilnehmen, der durchschnittlichen Dauer der geplanten Mobilitätsaktivitäten pro Teilnehmer, der Anzahl und der durchschnittlichen Dauer der in den letzten zwei Jahren durchgeführten Mobilitätsaktivitäten (Studierende).

Wo man sich bewirbt:
– Nationale Agentur des Landes, in dem die antragstellende Organisation niedergelassen ist.

Deadline:
– 12 Februar 2019, 12.00 (midday Brussels time) für Projekte, die starten am:
– 1 Juni des selben Jahres, für Mobilitätsprojekte zwischen Programmländern;
– 1 August des selben Jahres, für Mobilitätsprojekte zwischen Programmländern und Partnerländern.

Interessierte Organisationen sollten den Erasmus+ Programme Guide lesen.

Für weitere Unterstützung sollten sie sich an die National Agentur in ihrem Land wenden.

Hochschulstudenten können sich nicht direkt um ein Stipendium bewerben. Personen, die sich bewerben möchten, sollten sich an ihre Organisation, Institution oder Bildungseinrichtung wenden.
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